FAQ

Oft gestellte Fragen (FAQ)

1. Welche Nationalitäten können rechtssicher kaufen? 

Gemäß § 2644 des türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, Eigentum in der Türkei erwerben. Das heißt, daß Angehörige der Nationen, die den Türken den Grunderwerb erlauben, auch in der Türkei Immobilien kaufen dürfen. Folglich dürfen Ausländer aus nachfolgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie kaufen:  Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Norwegen, Griechenland, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten. 

  

2. Ist Notarieller Kauf in der Türkei gültig? 

Nein ! In Deutschland wird der Eigentumsübertrag ausschließlich über Notar geregelt. In der Türkei nur auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) .
Ein Notar in der Türkei ist auf keinem Falberechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen.

Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung im Durchschnitt 4 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Genehmigung ein, daß das Objekt nicht im militärischen oder startegisch wichtigen Einzugsgebiet liegt. Dies ist eine Formalitätssache. Sobald die Genehmigung vorliegt, erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Tages. Ein vereidigter Dolmetscher muß die gesammte Beurkundung übersetzen und unterschreiben.
  

3. Ist Das türkische Grundbuchamt ist vergleichbar mit dem deutschen?

Das Grundbuch wird beim Tapuamt (Grundbuchamt) geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus folgt, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt tatsächlich lasten.
  

4. Welche Formalitäten und Dokumente sind erforderlich?

• Ausweise von Käufer und Verkäufer
• Die neuesten Passbilder (beider Parteien)
• Der Name des Vaters (beider Parteien)
• Türkische Steuernummer
  

5. Wer muß anwesend sein?

– Käufer
– Verkäufer
– Vereidigter Dolmetscher
  

6. Ist es üblich die Kaufsumme im Grundbuch einzutragen?

Es ist üblich im Grundbuch einen niedrigeren Kaufpreis einzutragen (Unterverbriefung).
  

7. Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung beim Kauf einer Immobilie?

Nein – Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Nur wenn Sie in der Türkei ein Fahrzeug erwerben wollen und es auf Ihren Namen anmelden möchten oder einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen, reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der zuständigen Polizeibehörde ( Abteilung Ausländeramt ) in der Provinzhauptstadt beantragt wird.
  

8. Worauf muss ich beim Wiederverkauf oder Vererben meiner Immobilie achten?

Ihre Immobilie kann uneingeschränkt und zu jeder Zeit wieder verkauft werden. Das Geld kann man ohne weiteres wieder ins Ausland ausführen. Allerdings muß das Geld ( wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder verkauft wird ) versteuert werden. Im Todesfall geht, falls Sie es notariell nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre gesetzlichen Erben über.