Grundbuch / TAPU

Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes, dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses Gesetz basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, das bedeutet, dass Angehörige von Nationen, die türkischen Staatsangehörigen den Erwerb von Grundbesitz erlauben, auch in der Türkei Immobilien kaufen können.

 

Anders als in Deutschland, findet die Eigentumsübertragung in der Türkei ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen. Beim Notar können Sie lediglich einen Vertrag über Ihre Kauf bzw. Verkaufsabsicht abschließen. NUR mit Besitz des TAPU’S sind Sie rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie in der Türkei.

 

Der Eintrag in das türkische Grundbuch dauert für Europäer ca. 4 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, dass sich die Immobilie nicht im militärischen Gebiet befindet. Da wir nur geprüfte und für Europäer erwerbbare Immobilien anbieten, ist diese nur eine reine Formalität. Sobald die schriftliche Antwort vorliegt, kann die Umschreibung innerhalb eines Tages erfolgen. Ein vereidigter Dolmetscher muss dabei anwesend sein, damit Sie auch inhaltlich alles verstehen und bei Bedarf einschreiten können.

 

Kaufvertrag

 

Haben Sie sich entschlossen eine Immobilie in der Türkei zu kaufen, wird ein Kaufvertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten über den Käufer, Verkäufer, die Immobilie, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und sonstige Vereinbarungen festgehalten. Beim Abschluss des Kaufvertrages ist eine Anzahlung zu leisten, die von Immobilie zu Immobilie variieren kann.

Diese Anzahlung muss nicht an den Eigentümer geleistet werden. Sie können auch uns dafür einsetzen, oder eine Bankbürgschaft vergeben.

 

Wir reichen dann sofort für Sie alle nötigen Unterlagen beim Grundbuchamt ein und wenn die schriftliche Bestätigung der Militärbehörde vorliegt, gehen wir gemeinsam mit Ihnen zum Grundbuchamt und die Immobilie kann auf Ihren Namen umgeschrieben werden.

 

Das türkische Gesetz schreibt vor, das bei der Grundbuch-Umschreibung ein staatlich vereidigter Dolmetscher anwesend sein muss, der Ihnen alle Einzelheiten des Grundbuches in Ihrer Sprache übersetzt und Ihnen Ihre Fragen beantwortet. Nun erhalten Sie das auf Ihren Namen lautende amtliche Grundbuchblatt (Tapu) und sind somit rechtmäßiger Eigentümer Ihrer Immobilie in der Türkei.

 

Dies ist nicht wie in Deutschland, indem durch Notarbesuch alles in die Wege geleitet wird – unseriöse Anbieter verlangen den Kaufpreis nach Vertragsabschluss – er wird aber erst nach Eintragung im amtlichen Grundbuchblatt unter Ihrer Anwesenheit fällig.

Fallen Sie nicht auf unseriöse Anbieter ein!!!!

 

Bei der Grundbuch-Umschreibung sind die Grundbuch- und Grunderwerbssteuern zu zahlen. Die Grunderwerbssteuern richten sich nach dem im Grundbuch einzutragenden Wert und betragen 3,3 %.

 

 

Folgende Unterlagen werden von Ihnen für einen Immobilienkauf in der Türkei benötigt:

 

Für den Käufer

•    2 aktuelle Passbilder
•    2 Passkopien (der Pass muss gültig sein)
•    aktuelle Adresse in der Heimat
•    Name Ihres Vaters
•    Türkische Steuernummer (erledigen wir hier vor Ort für Sie)

Für den Verkäufer

•    1 aktuelles Passbild
•    2 Passkopien
•    aktuelle Adresse Eigentümers
•    türkische Steuernummer

 

Vollmachterteilung

 

Um Ihnen persönlich die Wege zwischen den türkischen Behörden zu ersparen, können Sie uns eine notarielle Vollmacht ausstellen lassen, die uns befugt in Ihrem Namen alle Anmeldungen für Wasser, Strom, Telefon, Internet, Wohnberechtigung (Iskan) auf Ihren Namen auszuführen.

Wenn es für Sie nicht möglich ist, für die Grundbucheintragung persönlich zu erscheinen, können Sie uns ebenfalls notariell bevollmächtigen, die Grundbuch-Umschreibung auf Ihren Namen durchzuführen.

 

Steuernummer

 

Die türkische Steuernummer wird beim örtlichen Finanzamt in der Türkei beantragt. Sie benötigen die türkische Steuernummer für die Eröffnung eines Bankkontos, die Grundbuch-Umschreibung und bei allen amtlichen Angelegenheiten. Für die Beantragung der türkischen Steuernummer wird Ihr Pass, eine Passkopie, Namen von Vater und Mutter, Adresse in der Türkei und Telefonnummer benötigt.